Schiedsgericht
Rechtsstreitigkeiten im Privatrechtsbereich können i.d.R. durch ein Schiedsgericht anstelle der staatlichen Gerichte beurteilt werden. Die Vorteile von Schiedsgerichten sind:
- Diskretion (keine öffentlichen Verhandlungen)
- Effizienz (Raschheit, Umkompliziertheit) des Verfahrens
- Flexibilität in verschiedener Hinsicht, z.B. was den Standort oder die Art des Verfahrens betrifft (Verhandlung, wo die Parteien es wünschen; Freiheit in der Verfahrensführung, falls erwünscht, Schlichtung jederzeit, Sistierung und Supervision möglich)
- Keine anwaltliche Vertretung nötig, aber erlaubt
- Insgesamt kostensparend
- Nur ein Instanzenzug und nur für grobe Fehler
- Staatlich durchsetzbar
- Mit der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung kann die Mediation auch anstelle eines staatlichen Sühnverfahrens gewählt werden.
Ich biete Schiedsverfahren an. Für nähere Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Mediation
Mediation ist die Vermittlung bei Konflikten mit dem Ziel, aussergerichtlich eine Einigung herbeizuführen.
Jeder Anwalt ist auch Mediator, solange ein Konflikt noch gütlich geregelt werden kann. Das Besondere an der Mediation ist, dass sich die Konfliktparteien auf einen Vermittler einigen. In diesem Fall ist der Anwalt nicht mehr Interessenvertreter einer Partei, sondern sucht den Ausgleich der Interessen der beteiligten Parteien, was fast schon in Richtung Schiedsgericht geht.
Aufgrund meines wirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Know-Hows und aus meiner Tätigkeit bei einer Grossbank bringe ich die Erfahrung mit, in zerfahrenen Situationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten vermitteln zu können.
Der Vorteil der Mediation liegt darin, dass die Parteien nur eine „Rechtsinstanz“ beiziehen und bezahlen müssen (sonst muss jede Partei ihren Anwalt sowie die Gerichtskosten berappen), dass das Verfahren von den Parteien mitgestaltet werden kann und dass es – bei gutem Willen der Parteien – relativ kurz gehalten werden kann.