Das Wettbewerbsrecht umfasst die Regeln des lauteren Wettbewerbs im Verhältnis unter Konkurrenten wie auch zwischen Wettbewerbern und Konsumenten.
Jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst, ist laut UWG 1 unlauter.
Der Konsumkreditvertrag ist ein Vertrag, durch den eine kreditgebende Person (Kreditgeberin) einer Konsumentin oder einem Konsumenten einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer ähnlichen Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht.
Übersicht Wettbewerbsrecht / Konsumentenrecht
- Unlauterer Wettbewerb
- Allgemein
- Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden
- Verleitung zu Vertragsverletzung oder –auflösung
- Bestechen und sich bestechen lassen
- Verwertung fremder Leistung
- Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen
- Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen
- Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen
- Irreführende Preisbekanntgabe - Konsumkredit
- Verträge zur Finanzierung des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen
- Leasingverträge
- Kredit- und Kundenkarten
- Überziehungskredite