Das Strafrecht umfasst die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht sowie die Strafbestimmungen in weiteren Gesetzen.
Übersicht Strafrecht
- Allgemeines Strafrecht
- Diebstahl
- Ehrverletzung
- etc. - Besonderes Schwergewicht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Vermögensstrafrecht
- Urkundenstrafrecht - Strafprozessrecht
- Strafverteidigung
- Geschädigtenvertretung in Strafverfahren
• Strafantrag
• Strafanzeige
• Schadenersatz / Genugtuung - Opferhilfe
Falls Sie als Angeschuldigter in ein Strafverfahren geraten, haben Sie das Recht, von Anfang an einen Strafverteidiger beizuziehen. Sie haben das Recht zu schweigen.
Als Ihr Verteidiger begleite ich Sie von der Eröffnung der Strafuntersuchung bis zur allfälligen Gerichtsverhandlung. Auch bei Fragen zur Vollstreckung von Strafen stehe ich zur Verfügung.
Als Geschädigte/r oder Opfer einer Straftat können Sie im Strafverfahren Ihre Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche sowie allenfalls Opferhilfe geltend machen. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht separat einen Zivilprozess führen müssen.
Als Ihr Anwalt begleitete ich Sie in der Strafuntersuchung und vertrete Sie vor Gericht sowie gegenüber den Behörden.